Nachteilsausgleich

  • Erschwert Ihnen eine Lernschwäche das Lernen?
  • Haben Sie eine Beeinträchtigung, welche Sie in Ihrem Lernen einschränkt?

Für einen erfolgreichen Lehrabschluss gibt es die folgenden zusätzlichen Möglichkeiten:

Nachteilsausgleich während der Ausbildung 

Lernende mit Behinderungen oder Lernschwierigkeiten, wie z. B. Legasthenie oder Dyskalkulie oder anderen Beeinträchtigungen, können von einem Nachteilsausgleich profitieren, wenn bereits vor Lehrbeginn nachgewiesene Fördermassnahmen und Befunde vorgelegt werden können. Lernende, gesetzliche Vertretung oder Lehrbetriebe nehmen in diesem Fall Kontakt mit der Abteilung Beratung und Förderung auf.

Nachteilsausgleich im Qualifikationsverfahren

Das Gesuch um Nachteilsausgleich für das Qualifikationsverfahren ist spätestens mit der Anmeldung zur Abschlussprüfung der kantonalen Behörde des Lehrortes einzureichen.