Weiterbildung > Allgemeine Bestimmungen
| Anmeldung | Für alle Kurse ist eine Anmeldung erforderlich. Die Anmeldungen sind verbindlich und werden in der Reihenfolge des Einganges berücksichtigt.
Für alle Kurse erwarten wir die Kursanmeldung spätestens zwei Wochen vor Kursbeginn.
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| Bestätigung der Anmeldung | Wir bestätigen Ihnen den Eingang Ihrer Anmeldung schriftlich. Spätestens eine Woche vor dem ersten Kurstag oder -abend teilen wir Ihnen mit, ob der Kurs durchgeführt wird. Gleichzeitig erhalten Sie die Rechnung.
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| Durchführung | Die Kurse werden in der Regel ab 10 Teilnehmenden durchgeführt. Sprachkurse, bei denen nach der Anmeldefrist weniger als 10 Personen angemeldet sind, gelten als Kleingruppen. Bei Kleingruppen wird ein Kleingruppenzuschlag von 20 % erhoben. Die Kursteilnehmenden, die von dieser Erhöhung betroffen sind, werden im Voraus durch das Sekretariat informiert.
Falls ein Kurs mangels Anmeldungen nicht durchgeführt werden kann, werden die bereits angemeldeten Personen spätestens eine Woche vor Kursbeginn benachrichtigt.
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| Kurslokal | Die Kurse finden in den Räumlichkeiten des Berufsbildungszentrums Herisau oder der Kantonsschule Trogen statt.
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| Kursnummerierung | Die Nummerierung aller Kurse erfolgt semesterweise.
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| Voraussetzungen für den Besuch eines Kurses | Die Voraussetzungen finden Sie in der Ausschreibung jedes einzelnen Kurses. Die Einschätzung Ihrer Vorkenntnisse liegt in Ihrer Verantwortung. Das BBZ Herisau ist wenn möglich gerne behilflich.
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| Kurskosten | Die Kurskosten sind bei allen Kursen im Programm angegeben und sind im Voraus zu bezahlen. Lernende des BBZ Herisau und der Kantonsschule Trogen bezahlen für Sprachkurse die Hälfte. Beträgt das Kursgeld mehr als Fr. 650.--, können mit dem Sekretariat individuelle Zahlungsmodalitäten abgesprochen werden.
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| Bildungsgutscheine | Bildungsgutschein Speicher
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| Lehrmittel/Unterlagen |
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| Verspäteter Eintritt | Eintritte während des Semesters sind bei Sprachkursen nach Absprache mit dem Sekretariat möglich. Das Kursgeld wird entsprechend der besuchten Kursabende festgesetzt.
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| Abmeldungen | Bei Abmeldung bis eine Woche vor Kursbeginn wird eine Annullationsgebühr von
Bei Austritten aus bereits laufenden Kursen besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Rückerstattung des Kursgeldes. Auf ein schriftliches Gesuch mit Angabe des Grundes entscheidet die Leitung der Weiterbildungsabteilung über die finanziellen Konsequenzen. Können als Gründe Unfall, Krankheit oder Wohnortswechsel nachgewiesen werden, ist eine Rückerstattung in Form eines Gutscheins für einen neuen Kursbesuch möglich. Es wird eine Bearbeitungsgebühr von Fr. 80.-- erhoben.
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| Attest | Für jeden Kurs wird den Teilnehmenden nach Kursabschluss ein Attest abgegeben. |
Aktualisert am:
2010-03-10 08:14:01
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